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Behandlungskosten

Derzeit werden die Kosten für eine osteopathische Behandlung von privaten Krankenversicherungen bzw. Zusatzkrankenversicherungen übernommen.

Dabei richtet sich das Honorar nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Falls Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung sind, empfehle ich Ihnen vorab die Klärung der Kostenübernahme durch Ihre Versicherung.

Die Beihilfestellen übernehmen in der Regel den Großteil der Kosten im Rahmen der Mindestsätze der Positionen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH).

Gesetzliche Krankenkasse übernehmen ein Teil der Behandlungskosten !

z.B.

Techniker Krankenkasse übernimmt

3 Behandlungen je 40,00 Euro in einem Kalenderjahr

oder die AOK West übernimmt 80% des Behandlungshonorares in einem Kalenderjahr.

(bei allen gesetzlichen Krankenkassen ist ein vom Hausarzt verschriebenes Privatrezept über Osteopathie für die Abrechnung der Förderung nötig !)

Mein Honorar für eine osteopathische Behandlung beträgt 85,- Euro